Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der enera GmbH und dem Besteller/Auftraggeber im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen der enera GmbH. Es gelten ausschliesslich diese AGB, auch wenn in zukünftigen Geschäften nicht mehr besonders darauf hingewiesen wird, wie beispielsweise bei Ersatzlieferungen, Garantieleistungen, Reparaturen oder Änderungen. Geschäftsbedingungen oder abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn diese von der enera GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die AGB’s der enera GmbH mit Sitz in 4133 Pratteln an. Soweit diese AGB’s keine spezielle Regelungen enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR).
Diskretion
Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich. Die Vertraulichkeit besteht gegenüber Konkurrenzanbietern sowie Dritten. Die Vertraulichkeit ist schon vor Vertragsabschluss zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
Mündliche Zusagen
Mündliche Zusagen seitens enera GmbH gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die enera GmbH den Bestellungseingang schriftlich bestätigt hat.
Angebote/Offerten
Die von der enera GmbH in Katalogen, Dokumentationen und auf der Website veröffentlichten Preise, Abmessungen, Ausführungen, Gewichte und weitere technische Angaben sind unverbindlich. Änderungen sind jederzeit vorbehalten und können ohne vorherige Bekanntgabe geändert werden. Technische Änderungen bleiben auch vorbehalten, wenn sie die vertragsmässige Verwendung der Vertragsprodukte bzw. -leistungen nicht beeinträchtigen. Verbindlich sind nur schriftliche und als solche bezeichneten Angebote der enera GmbH. Sie sind, sofern nichts anderes schriftlich zugesichert wird, während 90 Tagen verbindlich. Mündliche Angebote der enera GmbH sind unverbindlich.
An den Angeboten und deren Beilagen Schemas, Beschreibungen, Entwürfen, Berechnungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die enera GmbH ihre eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der enera GmbH Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben, sofern der Vertragsabschluss nicht mit der enera GmbH erfolgt.
Preise
Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer (MWST) Transport, Verpackung, Versicherung, Inbetriebsetzung und spätere Unterstützung für den Einsatz und Anwendung oder weitere Abzüge.
Die enera GmbH ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn
1.1 sicher seit dem Vertragsabschluss die Lohnansätze, die Material- oder Warenpreise geändert haben.
1.2 die Art oder der Umfang der vereinbarten Leistungen nach Vertragsabschluss eine Änderung erfahren haben.
1.3 die vom Besteller gelieferten Unterlagen von den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen oder gar unvollständig waren und deshalb das Material oder die Ausführung Änderungen erfährt.
Sämtliche Nebenkosten, wie zum Beispiel Verpackung, Transport, Versicherung, Installation, Montage, Inbetriebnahme, Schulungen, Anwendungsunterstützung etc. gehen zu Lasten des Bestellers. Zudem trägt der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und dergleichen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallen.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der enera GmbH sind innert 30 Tagen ab Ausstellungsdatum fällig. Die enera GmbH behält sich vor, eine ganze oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug der Vorauszahlung ist die enera GmbH berechtigt, ihre Leistungspflicht nicht zu erfüllen.
Die Zahlungstermine müssen vom Besteller auch dann eingehalten werden, wenn die Leistungen der enera GmbH (zum Beispiel Lieferung, Inbetriebsetzung, Montage, etc.) aus Gründen, die die enera GmbH nicht beeinflussen kann, verzögert oder verunmöglicht ist, wenn unwesentliche Teile der Leistung fehlen oder sich Nachleistungs- und Garantiearbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Leistung jedoch nicht verunmöglichen.
Der Rechnungsbetrag ist vollumfänglich via Bank- oder Postzahlung zu überweisen. Abzüge jeglicher Art (z.B. für Skonto, Spesen etc.) sind unzulässig. Allfällige Bankspesen und Gebühren gehen zu Lasten des Bestellers.
Die an den Besteller gerichteten Forderungen dürfen nicht mit Forderungen gegen die enera GmbH verrechnet werden.
Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so stehen der enera GmbH die folgenden gesetzlichen Rechte kumulativ und sofort, ohne entsprechende Ankündigung oder Mahnung, zu.
1.1 Der Besteller hat die Kosten, welche aus dem Verzug für die enera GmbH entstehen, insbesondere für Inkasso und Rechtsverfolgung, zu erstatten.
1.2 Die enera GmbH kann ihre weitere Leistungserbringung aussetzen, bis die Zahlung vollumfänglich erfolgt ist oder bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart worden sind.
1.3 Die enera GmbH kann ihre weitere Leistungserbringung aussetzen, bis der Besteller genügend Sicherheiten geleistet hat. Dieses Recht kann auch geltend gemacht werden, wenn zu befürchten ist, dass die Zahlung des Bestellers nicht rechtzeitig oder vollständig bei der enera GmbH eingehen wird.
1.4 Die enera GmbH ist berechtigt, Schadenersatz einzufordern.
1.5 Die enera GmbH ist berechtigt, am ursprünglichen Vertrag festzuhalten oder von diesem zurückzutreten.
Mit vollständiger Bezahlung der Leistungen und Lieferungen gehen das Eigentum and der von der enera GmbH gelieferten Arbeitsergebnissen und Lieferungen an den Besteller über.
Eigentumsvorbehalt
Die von der enera GmbH gelieferten Materialien und Arbeitsergebnissen bleiben im Eigentum der enera GmbH bis ihr vom Besteller sämtliche aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche erfüllt worden sind.
Die enera GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (nachfolgend «ZGB») im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz bzw. statutarischen Sitz des Endkunden eintragen zu lassen.
Mit vollständiger Bezahlung der Leistungen und Lieferungen gehen das Eigentum and der von der enera GmbH gelieferten Arbeitsergebnissen und Lieferungen an den Besteller über.
Leistungsumfang
Die Leistungen und Lieferungen der enera GmbH sind in der Offerte, in der Auftragsbestätigung oder allenfalls in einem schriftlichen Vertrag abschliessend umschrieben. Vorbehalten bleiben Regiearbeiten sowie vereinbarte Leistungsänderungen. Im Leistungsumfang nicht enthaltene Leistungen wird durch enera GmbH zusätzlich in Rechnung gestellt.
Werden die erforderlichen Materialien wie Installationsverteiler, Standschränke, Anschlusssysteme, Schutzgeräte, Mess- und Schaltgeräte, Automatisierungsgeräte, Bus-Systeme, etc. im Angebot nicht näher spezifiziert, verwendet die enera GmbH von guter Beschaffenheit, welches anerkannten Normen entspricht. Sonderwünsche des Bestellers in Hinblick auf Material und Marke werden nur dann berücksichtigt, wenn diese im Angebot spezifiziert sind oder nachträglich vereinbart und schriftlich bestätigt worden sind.
Für Material, welches vom Besteller geliefert wird, übernimmt die enera GmbH keine Verantwortung in Bezug auf Qualität und Funktionalität. Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sind nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Bildet Standardsoftware der enera GmbH oder von Dritten einen Bestandteil der Leistungen und Lieferungen, so ist die enera GmbH verpflichtet, für den Besteller die zum bestimmungsmässigen Gebrauch der Standardsoftware notwendigen Lizenzen zu erwerben bzw. diesem die entsprechenden Nutzungsrechte einzuräumen. Jede Erweiterung oder Änderung der Software durch den Kunden oder Dritte benötigt die schriftliche Zustimmung der enera GmbH.
Der Besteller stellt der enera GmbH alle zur Erbringung der Leistungen und Lieferungen notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung. Der Besteller bestimmt einen Ansprechpartner, der über die notwendigen Fach- und Entscheidungskompetenzen für die vertraglich vereinbarte Geschäftsabwicklung verfügt.
Für die Richtigkeit der vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sowie für die von Drittbeauftragten des Bestellers ermittelten oder beschafften Werte übernimmt die enera GmbH keine Verantwortung.
Der Besteller hat die enera GmbH bei der Bestellung auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die zur Erfüllung des Vertrages zu beachten sind. Unter lässt es der Besteller, die enera GmbH auf die geltenden Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, so hat der Besteller die Kosten für allfällige durch enera GmbH vorzunehmende Anpassungsarbeiten zu übernehmen. Verzögerungen und Mehraufwand der enera GmbH infolge nicht richtiger Erfüllung von Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Bestellers.
Rücknahmen/Reklamationen/Entsorgung
Waren werden nur nach vorheriger gegenseitiger Vereinbarung zurückgenommen. Gebrauchte Waren, Sonderanfertigungen und auf Kundenauftrag speziell bestellte Geräte, Komponenten und/oder Systeme werden nicht zurückgenommen. Die Höhe der Gutschrift wird von der enera GmbH individuell bestimmt.
Wurde im gegenseitigen Einverständnis eine Rücknahme oder Entsorgung vereinbart, so erklärt sich die enera GmbH bereit, die Materialien umweltgerecht zu entsorgen. Die Kostenübernahme ist Sache des Bestellers.
Alle Retouren müssen franko Domizil an die enera GmbH erfolgen. Die Rücksendungen müssen zwingend einen Lieferschein sowie eine Rechnungskopie beinhalten. Ansonsten können die Sendungen nicht verarbeitet werden. Die Zahlungsbedingungen und deren Einhaltung sind Voraussetzung für die Übernahme der Garantieleistungen und Rücknahmen.
Garantie
Die enera GmbH leistet auf die von ihr gelieferten Teile während 12 Monaten Garantie. Die Garantiefrist beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage, falls diese von der enera GmbH übernommen wurde. Wird der Versand, die Montage oder Inbetriebsetzung aus Gründen verzögert, die die enera GmbH nicht zu vertreten hat, endet die Garantiefrist spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft.
Für Ersatzteile beginnt die Garantiefrist neu zu laufen. Diese endet spätestens 24 Monate nach Beginn der Garantiefrist für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, Montage oder Inbetriebsetzung aus Gründen verzögert wurde, die die enera GmbH zu vertreten hat, spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung.
Die enera GmbH verpflichtet sich, während der Garantiefrist auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile ihrer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach eigener Wahl entweder auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile sind Eigentum der enera GmbH.
Für die von Dritten hergestellte Teile übernimmt die enera GmbH die Garantie lediglich im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen des Dritten. enera GmbH trägt nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Einsatz der schadhaften Teile in ihrer Werkstatt entstehen. Können die schadhaften Teile aus Gründen, die enera GmbH nicht zu vertreten hat, nicht in ihrer Werkstatt repariert oder ersetzt werden, so gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von enera GmbH ausgeführten Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die die enera GmbH nicht zu vertreten hat. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung der enera GmbH Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen zur Schadensminderung trifft. Die enera GmbH muss die Gelegenheit erhalten, den Mangel zu beheben. Macht der Kunde/Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist keine Ansprüche schriftlich geltend, so bestehen keine Garantieansprüche mehr.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und/oder Bestimmungen des Angebots bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Datenschutzbestimmungen
enera GmbH behandelt persönlichen Daten selbstverständlich verantwortungsvoll und vertraulich. Die für die Bestellabwicklung notwendigen Daten werden im Einklang mit dem geltenden schweizerischen Datenschutzgesetz verarbeitet und gespeichert. Sofern für die Bestellabwicklung nötig, werden die Daten gegebenenfalls an verbundene Unternehmen sowie Dritte zur Bestellabwicklung eingeschaltete Unternehmen weitergegeben.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Besteller und der enera GmbH ist 4133 Pratteln. Die enera GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Wohnsitz bzw. an seinem statutarischen Sitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.